AGBs Hundebetreuung
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Hundebetreuung – CaniWay
Stand: Februar 2026
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge und Leistungen zwischen CaniWay – Hundetraining & Hundebetreuung (nachfolgend „Betreuer“) und dem Hundehalter (nachfolgend „Kunde“).
Abweichende Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Betreuer.
2. Vertragsgegenstand
Der Betreuer bietet eine Hundebetreuung im familiären Umfeld in den eigenen Wohnräumen sowie im eingezäunten Gartenbereich am Standort:
Wiesenkamp 5a
42329 Wuppertal
Es werden maximal ein bis zwei Fremdhunde gleichzeitig betreut.
Im Haushalt des Betreuers leben vier mittelgroße, intakte Hündinnen.
Der Hund des Kunden wird während der Betreuung in die bestehende Hundegruppe integriert, sofern eine vorherige Vergesellschaftung möglich ist.
Die genaue Betreuungsleistung ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder der individuellen Vereinbarung zwischen Betreuer und Kunde.
3. Vertragsschluss
Ein Betreuungsvertrag kommt zustande durch:
- Buchung der Betreuung durch den Kunden
- anschließende Bestätigung durch den Betreuer
Die Bestätigung kann schriftlich oder elektronisch erfolgen (z. B. per E-Mail, WhatsApp oder SMS).
Mit der Buchung erkennt der Kunde diese AGB an.
4. Kennenlernen und Vergesellschaftung
Vor der ersten Betreuung findet ein Kennenlerntermin bzw. Kennenlernspaziergang statt.
Dabei wird geprüft, ob:
- der Hund sozialverträglich ist
- eine Integration in die Hundegruppe möglich ist
- keine erheblichen Risiken für Mensch oder Tier bestehen.
Der Betreuer behält sich vor, eine Betreuung ohne Angabe weiterer Gründe abzulehnen, wenn diese nicht verantwortbar erscheint.
5. Teilnahmevoraussetzungen
Der Kunde versichert, dass:
- er Eigentümer bzw. Halter des Hundes ist
- der Hund gechipt ist und einen gültigen EU-Heimtierausweis besitzt
- eine gültige Hundehalterhaftpflichtversicherung besteht
- der Hund über die üblichen Impfungen verfügt (z. B. Tollwut, Staupe, Hepatitis, Parvovirose, Leptospirose, Zwingerhusten)
- der Hund frei von ansteckenden Krankheiten und Parasiten ist
- eine Floh- und Zeckenprophylaxe durchgeführt wurde.
Der Betreuer ist berechtigt, Hunde mit:
- ansteckenden Krankheiten
- Parasitenbefall
- stark aggressivem Verhalten
von der Betreuung auszuschließen.
Läufige Hündinnen können nur nach vorheriger Absprache betreut werden.
6. Betreuung und Unterbringung
Die Betreuung erfolgt im familiären Umfeld in den Wohnräumen des Betreuers sowie im eingezäunten Garten.
Die Hunde können sich dort weitgehend frei bewegen.
Dem Kunden ist bewusst, dass bei der gemeinsamen Haltung mehrerer Hunde Auseinandersetzungen zwischen den Tieren trotz sorgfältiger Betreuung nicht vollständig ausgeschlossen werden können.
Spaziergänge erfolgen je nach Situation:
- mit oder ohne Leine
- allein oder in der Hundegruppe.
7. Futter, Medikamente und Besonderheiten
Der Kunde stellt für die Dauer der Betreuung ausreichend:
- Futter
- gegebenenfalls Supplemente
- notwendige Medikamente
zur Verfügung.
Besondere Bedürfnisse des Hundes (z. B. Fütterung, Allergien, medizinische Besonderheiten) müssen vor Betreuungsbeginn mitgeteilt werden.
Sollte mitgebrachtes Futter oder Medikamente nicht ausreichen, ist der Betreuer berechtigt, diese auf Kosten des Kunden nachzubeschaffen.
8. Tierärztliche Versorgung
Erkrankt oder verletzt sich ein Hund während der Betreuung, ist der Betreuer berechtigt, unverzüglich einen Tierarzt aufzusuchen.
Die entstehenden Kosten trägt der Kunde.
Der Kunde verpflichtet sich, während der Betreuungszeit:
- telefonisch erreichbar zu sein
oder - eine Kontaktperson zu benennen, die Entscheidungen treffen darf.
Sollte eine lebensbedrohliche Situation eintreten und weder Kunde noch Kontaktperson erreichbar sein, ist der Betreuer berechtigt, nach tierärztlicher Empfehlung notwendige Entscheidungen im Sinne des Tierwohls zu treffen.
9. Haftung
Der Betreuer verpflichtet sich zu einer sorgfältigen und verantwortungsvollen Betreuung der Hunde.
Der Kunde haftet für alle Schäden, die sein Hund während der Betreuung verursacht, gegenüber:
- dem Betreuer
- anderen Personen
- anderen Tieren
- Sachen.
Dies gilt auch für Schäden an:
- Möbeln
- Türen
- Fenstern
- Einrichtungsgegenständen des Betreuers.
Der Betreuer haftet nur für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen.
Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Betreuer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
Die Haftung für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit bleibt hiervon unberührt.
10. Preise und Zahlung
Es gelten die jeweils aktuellen Preise laut Preisliste oder individueller Vereinbarung.
Die Betreuung ist spätestens 48 Stunden vor Beginn der Betreuung vollständig zu bezahlen.
Erfolgt keine fristgerechte Zahlung, ist der Betreuer berechtigt, die Betreuung abzulehnen.
Der Betreuer nutzt die Kleinunternehmerregelung gemäß §19 Abs.1 UStG, daher wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen.
11. Stornierung und Terminabsage
Eine Stornierung der Betreuung ist bis 48 Stunden vor Betreuungsbeginn kostenfrei möglich.
Bei einer Absage weniger als 48 Stunden vor Betreuungsbeginn werden 50 % des vereinbarten Betreuungspreises als Stornogebühr berechnet.
Der Betreuer behält sich vor, Termine aus wichtigem Grund (z. B. Krankheit oder unvorhersehbare Ereignisse) abzusagen oder zu verschieben.
Weitergehende Ersatzansprüche sind ausgeschlossen.
12. Abholung des Hundes
Der Hund ist zum vereinbarten Zeitpunkt abzuholen.
Bei verspäteter Abholung können zusätzliche Betreuungskosten entstehen.
Wird der Hund trotz mehrfacher Kontaktversuche nicht abgeholt, behält sich der Betreuer vor, das zuständige Tierheim oder Ordnungsamt zu informieren.
Alle daraus entstehenden Kosten trägt der Kunde.
13. Abbruch der Betreuung
Der Betreuer behält sich vor, die Betreuung eines Hundes vorzeitig abzubrechen, wenn:
- der Hund aggressives oder gefährliches Verhalten gegenüber Menschen oder anderen Tieren zeigt
- der Hund nicht gruppentauglich ist
- erhebliche gesundheitliche Probleme auftreten
- der Hund dauerhaft starken Stress zeigt
- der Hund die Sicherheit oder das Wohl anderer Hunde gefährdet.
Der Kunde verpflichtet sich, den Hund in diesem Fall unverzüglich abzuholen oder durch eine benannte Kontaktperson abholen zu lassen.
Ein Anspruch auf Rückerstattung bereits gezahlter Betreuungskosten besteht in diesem Fall nicht.
14. Notfallkontakt
Der Kunde verpflichtet sich, während der Betreuungszeit telefonisch erreichbar zu sein.
Zusätzlich ist eine Notfallkontaktperson zu benennen, die im Falle der Nichterreichbarkeit des Kunden:
- Entscheidungen zum Hund treffen kann
- den Hund abholen kann.
Sollte weder der Kunde noch die Notfallkontaktperson erreichbar sein, ist der Betreuer berechtigt, im Sinne des Tierwohls notwendige Entscheidungen zu treffen.
15. Foto- und Videonutzung
Während der Betreuung können Fotos oder Videos der betreuten Hunde entstehen.
Der Betreuer ist berechtigt, diese für Dokumentationszwecke sowie für eigene Marketingzwecke (z. B. Website, Social Media) zu verwenden.
Der Kunde kann dieser Nutzung jederzeit schriftlich widersprechen.
16. Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß den Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
Weitere Informationen sind der separaten Datenschutzerklärung zu entnehmen.
17. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
18. Geltendes Recht
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
